Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülungen im Gebiet der Gemeinde Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel wird das Schmutzwasserkanalnetz im Ortsteil Abbendorf in den Straßen „Vor dem Boorm“, die Verbindung „Am Brink“ und „Im Reith“ in der 14. Kalenderwoche d. J. im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma spülen lassen: Allen Hauseigentümern, die sich nicht gegen Rückstau gesichert haben und die über keine oder keine funktionierende Dachentlüftung verfügen, wird empfohlen, während dieser Zeit die Toilettendeckel...- Details
Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülungen im Gebiet der Gemeinde Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel wird das Schmutzwasserkanalnetz in den Ortsteilen Jeersdorf, Hetzwege und Westerholz sowie in den nachfolgenden Straßen im Kernort Scheeßel ab der 12. Kalenderwoche d. J. im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma spülen lassen. An der Wassermühle (ehm. Appelchaussee), Bartelsdorfer Straße, Bergstraße, Botheler Weg, Bremer Straße, Brockeler Straße, Feldstraße, Fliederstraße, Gartenstraße, Ginsterweg,...- Details
Wahlbekanntmachung
1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde Scheeßel ist in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 12. Januar 2025 bis 02. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und...- Details
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Scheeßel wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis...- Details
Widerspruch gemäß §§ 42 Abs. 3 und 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
1. Die Meldebehörde darf gem. § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestimmte Daten übermitteln. Von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und...- Details
Festsetzung der Gewerbesteuern 2025 in der Gemeinde Scheeßel
Steuern können durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuern, bei denen sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabetag für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber dem letzten Bescheid nicht geändert haben. Gewerbesteuer Die Vorauszahlungen sind gemäß dem letzten Vorauszahlungsbescheid jeweils fristgerecht zur Fälligkeit am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Mit der Festsetzung der Steuern...- Details
Festsetzung der Hundesteuer 2025 in der Gemeinde Scheeßel
Steuern und öffentliche Abgaben können durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuern bzw. Abgaben, bei denen sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabetag für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber dem letzten Bescheid nicht geändert haben. Hundesteuer Die Hundesteuersätze haben sich gegenüber 2024 nicht geändert. Es wird gemäß § 14 Nieders. Kommunalabgabengesetz die Hundesteuer für das Jahr 2025...- Details
Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) am 01.07.2011 ist, mit Ausnahme des Spannungs- oder Verteidigungsfalles, die Erfassung von Wehrpflichtigen nach §15 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) ausgesetzt. Nach Artikel 1 des WehrRÄndG 2011 in Verbindung mit § 58 c Soldatengesetz (SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial...- Details
Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes 2024 der Gemeinde Scheeßel gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Lärmaktionsplan 2024 beschlossen. In der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgte in der Gemeinde Scheeßel die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zum zweiten Mal. Ziel der Planung war es, die Lärmsituation infolge des Straßenverkehrslärms entlang der Bundesstraße 75 zu ermitteln sowie ggfs. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Der Lärmaktionsplan 2024...- Details
Satzung der Gemeinde Scheeßel über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Aufgrund der §§ 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (Nds. GVBl. S. 111) der §§ 29, 30 und 31 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt...- Details