Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushaltsführung der Gemeinde. Er beinhaltet die für das Kalenderjahr erwarteten Erträge und die geplanten Aufwendungen. Im Investitionsprogramm sind die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dargestellt.
Ansprüche Dritter werden durch den Haushaltsplan nicht begründet.