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Social-Media

Vorbemerkung

Inhalt, Geschwindigkeit und Präsentationsform der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation haben sich infolge der technischen Entwicklung (Smartphones, Breitbandausbau, Nutzerverhalten) in den letzten Jahren stark verändert. Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, X und viele weitere gehören für viele Menschen ganz selbstverständlich zum alltäglichen Informationsmedium.

Die Gemeinde Scheeßel hat seit über 20 Jahren einen eigenen Internetauftritt in Form einer Homepage, auf der neben Informationen zur Gemeinde Scheeßel, Vereinen, Institutionen und der Gremienarbeit auch aktuelle Meldungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Nunmehr sollen auch Social-Media-Kanäle genutzt werden, um der o.g. Entwicklung der Informationsbeschaffung Rechnung zu tragen.

Die Aktivität in sozialen Netzwerken eröffnet der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, zu informieren und direkten Kontakt mit der Bevölkerung aufzunehmen und so mit den Bürger/innen in einen Dialog zu treten. Sowohl Kommunikation, Interaktion als auch schnelle Information und Transparenz sind die vorrangigen Ziele der Social-Media-Präsenz. Die Social-Media-Kanäle der Gemeinde ergänzen die bestehende Kommunikationspraxis und sorgen für eine schnellere und breitere Verteilung der Informationen. Insbesondere jüngere Zielgruppen sind über klassische Informationskanäle nur noch schwer zu erreichen.

Grundlagen der Social-Media-Aktivitäten

Es lassen sich für die Social-Media-Arbeit der Gemeinde folgende Ziele ableiten:

  • Proaktive und positive Kommunikation zur Verbreitung ausgewählter Inhalte unter Berücksichtigung der Richtlinien des Datenschutzes unabhängig von Printmedien und Homepage
  • Erreichung einer Vielzahl von Social-Media-Nutzern zur schnellen Informationsverbreitung
  • Stärkung des Image der Gemeinde und seiner Verwaltung als verantwortliche, serviceorientierte, heimatverbundene, moderne und zugleich seriöse Institution
  • Die genutzten Social-Media-Kanäle dienen der Kommunikation und nicht der elektronischen Bearbeitung von Verwaltungsabläufen. Versand und Entgegennahme von sensiblen Daten, wie Bescheiden, Zeugnissen und Lebensläufen über öffentliche und nichtöffentliche Social-Media-Kanäle wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Ergibt sich im Dialog die Notwendigkeit des Austausches von sensiblen Daten, ist auf alternative Kanäle zu verweisen. Weisen Beiträge von Dritten auf dem Kanal der Gemeinde Datenschutzverletzungen auf, sind diese durch die Social-Media-Redaktion (Fachbereich Inneres, Schulen und Kultur) zu entfernen.

Verantwortlichkeiten

Die redaktionelle Verantwortung nach § 5 Telemediengesetz obliegt der Gemeinde Scheeßel vertreten durch die Bürgermeisterin. Für die redaktionelle Pflege der Social-Media-Kanäle mit der Produktion von Inhalten in Wort, Bild und Video ist der Fachbereich Inneres, Schulen und Kultur zuständig. Die Betreuung der Social-Media-Kanäle wird zentral durch einen Social-Media Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung organisiert.

Die Verantwortlichkeiten bezüglich des Datenschutzes werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung erläutert.

Social-Media-Plattformen

Die Gemeinde ist auf den Plattformen Instagram und WhatsApp-Business aktiv. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl dieser beiden sozialen Netzwerke werden diese bevorzugt, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

WhatsApp: Gemeinde Scheeßel
Instagram: gemeinde_scheessel

Zielgruppe

Zielgruppe sind alle Bürger/innen der Gemeinde Scheeßel und alle Interessierte, die sich über

die Entwicklungen unserer Gemeinde informieren möchten.

Es werden aktuelle Meldungen, Bilder und Storys aus der gesamten Gemeindeverwaltung gepostet. Dazu zählen zum Beispiel die Vorstellung neuer Projekte und Entwicklungen, Entscheidungen der Gremien, Veranstaltungen und Servicemeldungen.

Inhalte der Kommunikation

Die Redaktion veröffentlicht Informationen, die durch die Gemeindeverwaltung selbst produziert werden, u.a.:

  • Berichterstattung aus dem Gemeinderat und den Ausschüssen
  • Themenangebote aus den Fachbereichen und Einrichtungen
    Veranstaltungsankündigungen
  • Hinweise auf Baustellen
  • Stellenausschreibungen
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

Die Themenzulieferung erfolgt größtenteils durch die einzelnen Fachbereiche, um eine Einheitlichkeit mit der Internetseite zu schaffen.

Netiquette

Der Gemeinde ist ein fairer und verantwortungsvoller Umgang miteinander sehr wichtig.

Untersagt sind daher:

  • jugendgefährdende, sexistische und rassistische Bemerkungen
  • Diskriminierungen, Beschimpfungen und Beleidigungen
  • Angriffe auf die Menschenwürde
  • Offensichtlich unwahre Behauptungen
  • Spam oder Werbung
  • Missachtung des deutschen Rechts, u.a. Urheber- und Datenschutzrecht
  • Fotos, sowie Namensnennungen von Mitarbeitenden (Schutz der Persönlichkeitsrechte)

Missachtungen werden nicht toleriert. Verfasserinnen und Verfasser werden zunächst verwarnt und bei wiederholter Nicht-Einhaltung gesperrt. Entsprechende Beiträge werden gelöscht.

Weitere Hinweise zur Nutzung:

  • Höflicher Umgangston
  • Keine eigenen persönliche Daten oder von Dritten teilen
  • Konstruktive Beiträge und sachliche Diskussionen

Eingriffsbefugnisse der Redaktion

Erfahrungen zeigen, dass die Kommentare auf Social-Media-Kanälen in der Mehrheit positiver Natur sind. Dennoch bestehen auf diesen Plattformen Gefahren zur Verbreitung von Beleidi­gungen, Hassreden, rassistische Äußerungen, Drohungen und das Auftreten so genannter „Trolle“.

Zur Wahrung der Netiquette ist die Social-Media-Redaktion befugt, bei solchen Vorfällen einzugreifen:

  • Gegenkommentar: Der Urheber von Verstößen gegen die Netiquette wird darauf hin­gewiesen und um Sachlichkeit gebeten. Gegebenenfalls wird der Beitrag gelöscht.
  • Ausblenden: Der Kommentar wird ausgeblendet, er ist nur noch für den Urheber und in der Regel seine Freunde sichtbar.
  • Löschen: Der Kommentar wird gelöscht.
  • Sperrung: Der Nutzer wird dauerhaft von der Seite ausgeschlossen.

Die beschriebenen Eingriffsmöglichkeiten beziehen sich auf die eigenen Social-Media-Kanäle. Bei Verstößen auf Kanälen Dritter erfolgt eine Meldung an den technischen Betreiber des Kanals.

Alternative Informationsmöglichkeiten

Die Nutzung der Social-Media-Plattformen ist nicht erforderlich, um Informationen der Gemeinde zu erhalten oder mit ihr in Kontakt zu treten. Informationen können in gleicher oder ähnlicher Form auch über die Homepage der Gemeinde www.scheessel.de abgerufen werden.

Datenschutz & rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nutzung der Social-Media Kanäle erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Für die Veröffentlichung von Bildern und Videos werden die Einwilligungen der abgebildeten Personen eingeholt. Impressum und Datenschutzerklärung werden auf allen Plattformen verlinkt.

Mitbestimmung des Personalrates

Ermöglicht der Arbeitgeber/Dienstherr auf seinen Social-Media-Kanälen für andere Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen können, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Personalrats (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15). Da diese Funktion für die Kanäle der Gemeinde vorgesehen ist, besteht in Bezug auf die Einführung der Social-Media-Aktivitäten der Gemeinde ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates, der diesem zugestimmt hat.

Mitarbeiterschutz

Der Schutz der Mitarbeiter/innen der Gemeinde Scheeßel in den sozialen Netzwerken wird durch die redaktionelle Betreuung der eigenen Social-Media-Kanäle gewährleistet.

Beleidigungen, Bedrohungen und namentlich genannte Mitarbeiter/innen werden unverzüglich entfernt. Hinweise auf Angriffe auf Mitarbeiter sind an die Social-Media-Redaktion weiterzulei­ten.

Evaluation

Dieses Social-Media-Konzept wird auf der Webseite www.scheessel.de veröffentlicht. Nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum ist eine Evaluation vorgesehen.

Scheeßel, im Januar 2026

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin