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Lärmaktionsplan für die Bundesstraße B 75 gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 den Lärmaktionsplan beschlossen. In der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgte in der Gemeinde Scheeßel erst­malig die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Ziel der Planung war es, die Lärmsituation infolge des Straßenverkehrslärms entlang der Bundesstraße 75 zu ermitteln sowie ggfs. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen.

Den Lärmaktionsplan können Sie hier einsehen.

 

Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.