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Quelle: Landkreis Rotenburg (Wümme)

Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Landkreis setzt diesen Anspruch gemeinsam mit den Grundschulen und den kreisangehörigen Kommunen um. Neben der Ganztagsbetreuung an Schultagen wird auch in den Ferien ein Betreuungsangebot eingerichtet, das zum Schuljahr 2026/2027 mit den Herbstferien startet. Anmeldungen dafür sind ab sofort bis zum 16. August 2026 unter https://www.unser-ferienprogramm.de/lk-row möglich.

Wer kann sich anmelden?

Grundsätzlich können alle Vor- und Grundschulkinder mit Wohnsitz im Landkreis an den Ganztagsferienprogrammen teilnehmen. Die Vergabe der Plätze erfolgt vorrangig an Kinder des ersten Schuljahrgangs.

Betreuungszeiten

Gebucht werden können jeweils ganze Betreuungswochen von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von bis zu acht Stunden.
Insgesamt stehen acht Betreuungswochen pro Schuljahr zur Verfügung: jeweils zwei Wochen in den Oster- und Herbstferien sowie vier Wochen in den Sommerferien.

Kosten

Für eine Betreuungswoche wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 130 Euro erhoben. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen und für Tagesausflüge.

Standorte

Die Ferienbetreuung wird an sieben Standorten angeboten: Bremervörde, Lauenbrück, Rotenburg (Wümme), Sittensen, Tarmstedt, Visselhövede und Zeven.

Wer bietet das Programm an?

Mit der Durchführung der Ferienprogramme wurde die Funtime Care gGmbH als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe beauftragt.

Was wird angeboten?

Die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote umfasst unter anderem thematische Wochen, in denen die Kinder sich beispielsweise mit Detektivaufgaben oder mit Fragestellungen aus Wissenschaft und Technik beschäftigen. Konkrete Inhalte und Zeiten der einzelnen Programme sind auf der zentralen Anmeldeplattform unter https://www.unser-ferienprogramm.de/lk-row abrufbar.

Hintergrund

Mit Blick auf den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung arbeiten der Landkreis und die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eng zusammen.
Die Kommunen als Träger der öffentlichen Grundschulen organisieren die Ganztagsangebote an den Schultagen, der Landkreis die Ganztagsbetreuung in den Schulferien.
Grundlage ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Landkreis und Grundschulträgern, die die Zuständigkeiten klar regelt und rechtzeitig vor Start des Rechtsanspruchs Planungssicherheit schaffte. Landkreis und Kommunen haben mit der Vereinbarung in kürzester Zeit ein kreisweit abgestimmtes Angebot für Familien auf den Weg gebracht.

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