In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen, obgleich dieses nicht immer erforderlich ist.
Eine einfachere und auch oft kostengünstigere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören die Verhandlung alltäglicher Streitigkeiten, wie z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!
Bei kleineren Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".
Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.landgericht-verden.niedersachsen.de
Für das Schiedsamt der Gemeinde Scheeßel stehen Ihnen unsere Schiedspersonen, Frau Schmaucks und/oder Frau Gilson-Sehrt jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus für alle Belange und Fragen beratend zur Verfügung. In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Schiedsperson auch außerhalb der o.g. Sprechzeit unter
„Mögen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie eine der hier angesprochenen Konfliktsituationen geraten, von der segensreichen sowie schnellen geld- und nervensparenden Streitschlichtungseinrichtung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Schiedsämtern und Schiedsstellen regen Gebrauch machen, und zwar nicht nur zum eigenen Nutzen, sondern auch zur Entlastung der überlasteten Gerichte, sowie zur Verbesserung der Streitkultur in unserem Land.“
(Zitat Erhard Väth, verstorbener Direktor des Amtsgerichts und Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - )