Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.scheessel.de
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich vereinbar.
Um die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, werden folgende Funktionen unterstützt:
- Mit den Bedienungshilfen links unten auf der Webseite (Rollstuhllsymbol) lassen sich verschiedene Einstellungen zur Anpassung der Schriftgröße, Zeichenabstand, Kontrast und Farbeinstellungen vornehmen.
- Es stehen über die Bedienungshilfen Funktionen zur besseren Lesbarkeit der Webseite zur Verfügung. Hierzu zählen Unterstreichung von Verlinkungen, großer Mauszeiger und Zeilenlineal.
- Mit dem Vorlese-Tool in den Bedienungshilfen lassen sich Textzeilen bzw. Absätze vorlesen. Hierzu den Textbereich mit dem Mauszeiger markieren und das Vorlese-Tool per Mausklick aktivieren.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts (Tablet, Smartphone) automatisch an (responsive webdesign).
- Die Menüstruktur und Inhalte sind logisch gegliedert.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Dokumente sind aufgrund ihrer Dateiformate zum Teil nicht barrierefrei abrufbar.
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente , die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.
- Kartografien innerhalb der Webseite sind nicht barrierefrei abrufbar.
Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung: Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden auch bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung im Januar 2026.
Hinweise und Kontaktangaben
Unser Ziel ist es, Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Über folgenden Kontakt können Sie uns Hinweise in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
- Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel
- Telefon: 04263 9308-0
- E-Mail:
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Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie können die Schlichtungsstelle erreichen unter: