1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Scheeßel
Aufgrund der §§ 6, 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20. April 2017 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 13.06.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der...- Details
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde Scheeßel wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 (20. Tag vor der Wahl bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im...- Details
Wahlbekanntmachung über die Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 in der Gemeinde Scheeßel
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet am 09.06.2024 von 8 bis 18 Uhr statt. Für die genannte Wahl ist die Gemeinde Scheeßel in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 den Wahlberechtigten zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der...- Details
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 2024
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 (Stufe 4) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. In der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt in der Gemeinde Scheeßel die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe (Lärmaktionsplan 2019). Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation...- Details
Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen. Ziel...- Details
Bekanntmachung der Genehmigung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel (Gewerbepark Ost, Scheeßel)
Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 06.02.2024 (Az.: 63 ROW 617260/276) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 21.12.2023 beschlossene 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel genehmigt. Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennutzungsplan...- Details
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Gewerbegebiet Fabrikstraße“, Scheeßel
Aufgrund des § 1 Abs. 3, des § 10 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Scheeßel am 21.12.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Gewerbegebiet Fabrikstraße“, Scheeßel, als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 und die...- Details
Widerspruch gemäß §§ 42 Abs. 3 und 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
1. Die Meldebehörde darf gem. § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestimmte Daten übermitteln. Von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und...- Details
Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuern 2024 in der Gemeinde Scheeßel
Steuern können durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuern, bei denen sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabetag für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber dem letzten Bescheid nicht geändert haben. Grundsteuer A und B Es wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2024 nach dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt. Die Vierteljahresbeträge der Grundsteuer sind...- Details
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Scheeßel
Aufgrund der §§ 10, 30 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 21.12.2023 folgende Satzung beschlossen: ...- Details