Steuern und öffentliche Abgaben können durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuern bzw. Abgaben, bei denen sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabetag für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber dem letzten Bescheid nicht geändert haben.
Es wird gemäß § 14 Nieders. Kommunalabgabengesetz die Hundesteuer für das Jahr 2025 nach dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Steuer 2025 in einem Betrag am 01.07.2025 fällig.
Mit der Festsetzung der Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuer-/Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2025 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Widerspruch bei der
Gemeinde Scheeßel, Die Bürgermeisterin, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ulrike Jungemann