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Amtliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, die nachfolgend aufgeführten Straßen und Wege gemäß § 6 in Verbindung mit § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes als „Ortsstraßen“ für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

Weidenröschenweg, Scheeßel, Flur 2, Fl. St. 18/15 (rd. 360 m), Nr. 126 sowie die

Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg, Flur 2, Fl. St. 23/77, 23/80 (rd. 220 m), Nr. 127, dieser Weg ist auf den öffentlichen Fuß- und Radwegverkehr beschränkt,

Bargfelde, Westervesede, Flur 2, Fl.St. 133/12, (rd. 360 m), Nr. 65.

Trägerin der Straßenbaulast ist die Gemeinde Scheeßel.

Entsprechende Lagepläne der Straßen liegen während der Dienststunden bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Zimmer 7, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Stade, Am Sande 4 a, 21682 Stade, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

 

Scheeßel, den 15.10.2022

Die Bürgermeisterin

Ulrike Jungemann