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Amtliche Bekanntmachung

Änderung zur Wahlbekanntmachung
und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Rat der Gemeinde Scheeßel, die Wahl zu den Ortsräten Bartelsdorf,
Hetzwege, Jeersdorf, Ostervesede, Westeresch, Westerholz,
Westervesede, Wittkopsbostel, Wohlsdorf
und die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
am 13. September 2026

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 30/2026 vom 06.05.2026).
Aufgrund der erfolgten Änderungen (Änderung des § 16 Abs. 2 Nr. 2 NKWG, § 22 Abs. 2 und § 45i Nr. 2 NKWG und Einfügung von § 45 d Abs. 6 NKWG) wird die Wahlbekanntmachung vom 24. April 2026 wie folgt geändert:

  1. In Nr. 7 werden die Wörter „Wahlanzeige“ durch „Wahlbeteiligungsanzeige“ ersetzt.
  2. Nr. 8 wird wie folgt geändert:

Wahlvorschläge für die Direktwahlen sind möglichst frühzeitig und vollständig, spätestens bis zum 69. Tag vor der Wahl (Montag, 06. Juli 2026), 18 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Scheeßel, Rathaus, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel einzureichen.

Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 24.04.2026 unverändert.


Scheeßel, den 13. Mai 2026

gez. Stefan Behrens
Gemeindewahlleiter