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Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 8 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) ist für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und 6 Beisitzer*innen, die der Gemeindewahlleiter auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes beruft.

Die in der Gemeinde Scheeßel vertretenden Parteien und Wählergruppen fordere ich hiermit auf, mir bis zum 27. März 2026 Vorschläge für die Berufung der Beisitzer*innen sowie der Stellvertreter*innen einzureichen.

Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dieses Wahlehrenamt nicht innehaben können (§ 13 Abs. 2 NKWG). Im Übrigen kann die Berufung zu einem Wahlehrenamt nur in den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Fällen abgelehnt werden.

                                                                                                                                                                                                

Scheeßel, den 28.01.2026

Stefan Behrens
Gemeindewahlleiter