Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 dem Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Östlich Küsterkampweg“, Scheeßel, einschließlich Begründung zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Östlich Küsterkampweg“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die im Satzungsgebiet gelegenen Flächen befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, da diese jenseits einer gedachten Linie entlang der hinteren Bestandsgebäude liegen. Auf diesen rückwärtigen Grundstücksflächen besteht durch die Eigentümer mittlerweile der Wunsch, diese einer Bebauung zuzuführen. Die Gemeinde möchte dies angesichts der zentralen Lage mit der Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB unterstützen, um eine eindeutige Rechtsgrundlage für künftige Baugenehmigungen zu schaffen.
Das betroffene Gebiet der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Östlich Küsterkampweg“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Östlich Küsterkampweg“ und die Begründung können in der Zeit vom
6.12.2023 bis einschließlich 24.01.2024
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Die Auslegungsunterlagen liegen auch zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr ‑ 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr ‑ 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr ‑ 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an
Scheeßel, den 24.11.2023
Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin