01
Ansprechpersonen
02
Veranstaltungen
03
Schadensmelder
04
Bürgerbriefkasten
05
Stellenangebote
06
Social-Media
Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 dem Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes, Scheeßel / Westervesede („Hurricane“) zugestimmt und gem. § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der 74. Flächennutzungsplanänderung ist es, die Flächen für das Hurricane Festival auf den Bedarf und das Sicherheitskonzept abzustimmen und einen größeren Spielraum bei der Gestaltung des Geländes zu schaffen, um die Attraktivität des Festivals zu steigern und somit langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist erforderlich, um das Festival zu erhalten und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Jugendlichen sowie die Belange von Sport, Freizeit und Erholung zu berücksichtigen. Für Scheeßel hat dieses Festival schon lange eine überregionale Bedeutung.

Das betroffene Gebiet der 74. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

74. Änderung des Flächennutzungsplanes Scheeßel Westervesede Hurricane

Der Entwurf der 74. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht (in der Fassung vom 22.10.2025) sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026

im Internet auf www.scheessel.de

unter „Rathaus & Service“ „Gemeindeverwaltung“ „Bauleitplanung“ „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“

eingesehen werden.

Der Entwurf der 74. Flächennutzungsplanänderung liegt auch zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der 74. Flächennutzungsplanänderung insbesondere die Auswirkungen auf:

  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohnumfeld, Immissionen, Erholung),
  • Biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere: Brutvögel, Heuschrecken, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, Tagfalter),
  • Fläche, Boden und Wasser,
  • Klima und Luft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • und Landschaft geprüft.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Beteiligung mit veröffentlicht werden, gehören neben dem Umweltbericht:

  • Biotoptypenkartierung im Jahre 2024 gemäß dem Kartierschlüssel der Biotoptypen in Niedersachsen (Drachenfels, 2021). (Planungsgemeinschaft Nord GmbH (PGN), Rotenburg (Wümme), 2024).

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 16.05.2025 mit Anregungen
    • zur Regionalplanung ohne Bedenken,
    • des Straßenverkehrsamtes ohne Bedenken,
    • zum Naturschutz bzgl. der zulässigen Bodenversiegelungen,
    • zur Wasserwirtschaft ohne Bedenken,
    • zum Immissionsschutz ohne Bedenken,
    • zum Brandschutz bzgl. erforderlicher Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und
    • des Abfallwirtschaftsbetriebes ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Wümme vom 05.05.2025 mit Anregungen bzgl. der nördlich gelegenen Beek als Verbandsgewässer des Unterhaltungsverbandes Obere Wümme.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 14.05.2025 mit Anregungen bzgl. einer bestehenden Gashochdruckleitung.
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 30.04.2025 mit Anregungen bzgl. des Verlustes und der Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Flächen.
  • Stellungnahme des LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 23.04.2025 mit Anregungen bzgl. der Beantragung einer Kriegsluftbildauswertung.
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (Nr. 1) vom 16.05.2025 mit Anregungen bzgl. der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, der Randstreifen von Gewässern, der Schallausbreitung des Festivals und der Sperrung der Landesstraße.
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (Nr. 2) vom 16.05.2025 mit Anregungen bzgl. des nördlich gelegenen Vorranggebietes für Windenergie.
  • Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 15.05.2025 mit Anregungen bzgl. der geplanten SuedLink-Trasse.
  • Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 14.05.2025 ohne Bedenken.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 74. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB).

In Bezug auf die 74. Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Scheeßel, den 21.01.2026

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin