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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“, Scheeßel, einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die erneute gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Zur Verbesserung und zum Ausbau der Arbeitsplatzsituation ist die Gemeinde Scheeßel bemüht, die Standortangebote für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks zu erweitern. Um dieses Ziel zu verwirklichen ist es notwendig, geeignete Flächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben auszuweisen. Aufgrund einer erforderlichen Anpassung der Baugrenze und weiterer Ergänzungen, die sich im Rahmen des letzten Beteiligungsverfahrens ergeben haben, wird eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Hierbei ist in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches und die Kennzeichnung der Änderungen, zu denen Stellung genommen werden kann, ergibt sich aus der Planzeichnung.

Bebauungsplan Nr. 79 Gewerbepark Ost Scheeßel 1100 600

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von August 2023 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

6.12.2023 bis einschließlich 5.01.2024

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist wurde aufgrund der Beschränkung des Bezuges auf die Änderungen und Ergänzungen angemessen verkürzt.

Die Auslegungsunterlagen liegen auch zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr ‑ 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr ‑ 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr ‑ 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ insbesondere die Auswirkungen auf:

  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohnumfeld, Immissionen, Erholung),
  • Biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere: Vögel, Amphibien, Fledermäuse),
  • Fläche, Boden und Wasser,
  • Klima und Luft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • und Landschaft geprüft.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

  • Geotechnische Erkundungen – Ergebnisbericht. Erweiterung Gewerbegebiet Ost in 27383 Scheeßel. (Dipl.-Geologe Jochen Holst, Osterholz-Scharmbeck, 2022.)
  • Fachbeitrag Artenschutz. Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ost“ in Scheeßel, Landkreis Rotenburg (Wümme). (Institut für Ökologie und Naturschutz Niedersachsen GmbH, Bremervörde, 2023.)
  • Schalltechnische Untersuchung für Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete an der Rudolf-Diesel-Straße in Scheeßel. (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 2022.)

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellung­nahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahmen des Forstamtes Rotenburg vom 31.01.2023 und 15.05.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahmen des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 01.02.2023 und 31.05.2023 mit Anregungen
    • der Regionalplanung bzg. Darstellungen der Raumordnung (RROP, LROP),
    • der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. Artenschutz, insbesondere Amphibien,
    • der Unteren Wasserschutzbehörde bzgl. nicht vorhandener Altlasten,
    • sowie der Kreisarchäologie, des Abfallwirtschaftsbetriebes und des vor­beugenden Immissionsschutzes ohne Bedenken.
  • Stellungnahmen des LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 23.12.2022 und 28.04.2023 mit Hinweisen bzgl. nicht vorhandenem Kampfmittelverdacht.
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 06.01.2023 und 03.05.2023 mit Hinweisen bzgl. Entzug landwirtschaftlicher Flächen.
  • Stellungnahme des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände vom 18.01.2023 mit Hinweisen bzgl. der geplanten Oberflächenwasserbeseitigung.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 27.01.2023 mit Hinweisen bzgl. Baugrund und Bergbaurechte,
  • Stellungnahmen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven vom 01.02.2023 und 12.05.2023 mit Anregungen bzgl. Immissionen,
  • Stellungnahmen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 06.02.2023 und 24.05.2023 mit Hinweisen bzgl. Immissionen und Entwässerung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB).

Scheeßel, den 24.11.2023

 

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin