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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“, Scheeßel, sowie dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Zur Verbesserung und zum Ausbau der Arbeitsplatzsituation ist die Gemeinde Scheeßel bemüht, die Standortangebote für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks zu erweitern. Um dieses Ziel zu verwirklichen ist es notwendig, geeignete Flächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben auszuweisen.

Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Planzeichnungen.

Amtliche 1804 640 360

Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründungen mit Umweltbericht in der Fassung von April 2023 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

27.04.2023 bis einschließlich 31.05.2023

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes insbesondere die Auswirkungen auf:

  • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohnumfeld, Immissionen, Erholung),
  • Biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere: Vögel, Amphibien, Fledermäuse),
  • Fläche, Boden und Wasser,
  • Klima und Luft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • und Landschaft geprüft.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

  • Geotechnische Erkundungen – Ergebnisbericht. Erweiterung Gewerbegebiet Ost in 27383 Scheeßel. (Dipl.-Geologe Jochen Holst, Osterholz-Scharmbeck, vom 30.05.2022)
  • Fachbeitrag Artenschutz. Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ost“ in Scheeßel, Landkreis Rotenburg (Wümme). (Institut für Ökologie und Naturschutz Niedersachsen GmbH, Bremervörde, vom 20.02.2023)
  • Schalltechnische Untersuchung für Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete an der Rudolf-Diesel-Straße in Scheeßel. (T&H Ingenieure GmbH, Bremen, vom 8.08.2022)

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahme des Forstamtes Rotenburg vom 31.01.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 01.02.2023 mit Anregungen
    • der Regionalplanung bzg. Darstellungen der Raumordnung (RROP, LROP),
    • der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. Artenschutz, insbesondere Amphibien,
    • der Unteren Wasserschutzbehörde bzgl. nicht vorhandener Altlasten,
    • sowie der Kreisarchäologie, des Abfallwirtschaftsbetriebes und des vorbeugenden Immissionsschutzes ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 23.12.2022 mit Hinweisen bzgl. nicht vorhandenem Kampfmittelverdacht.
  • Stellungnahme des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände vom 18.01.2023 mit Hinweisen bzgl. der geplanten Oberflächenwasserbeseitigung.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 27.01.2023 mit Hinweisen bzgl. Baugrund und Bergbaurechte,
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven vom 01.02.2023 mit Anregungen bzgl. Immissionen,
  • Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 06.02.2023 mit Hinweisen bzgl. Immissionen und Entwässerung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 „Gewerbepark Ost“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

In Bezug auf die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Scheeßel, den 17.04.2023

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin