Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61A „Biogasanlage Scheeßel-Süd“, Scheeßel, sowie zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Scheeßel, gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Ziel der Planungen ist es, den Produktionsstandort der Biogasanlage zukunftssicher und nachhaltig auszurichten und zu betreiben. Insgesamt soll im Wesentlichen der Einsatz des am Standort erzeugenden Biogases optimiert und weitere Energieträger in Verbindung mit der Biogasanalage ergänzt werden, um den Ausbau regenerativer Energie zur Produktion von Gas, Strom, Wärme und Wasserstoff weiter zu fördern. Durch die Erweiterung der Sondergebiete soll zudem der größere Bedarf an Silageplatz und Gärproduktlagern gedeckt werden.
Die betroffenen Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 61A „Biogasanlage Scheeßel-Süd“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Planzeichnungen.
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung;LGLN © 2022
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes 61A „Biogasanlage Scheeßel-Süd“ und der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründungen können gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Hier wird unter anderem über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an
Scheeßel, den 3.04.2025