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Amtliche Bekanntmachung

Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 06.02.2024 (Az.: 63 ROW 617260/276) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 21.12.2023 beschlossene 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel geneh­migt.

Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennut­zungsplan hervor.

73. Änderung Flächennutzungsplan 1100 600

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogt­platz 1 (Rathaus), Zimmer EG 8, 27383 Scheeßel, vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sind die Unterlagen auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Rechtskräftige Bauleitpläne ab 2018“ abrufbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.

Scheeßel, den 19.02.2024

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin