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Amtliche Bekanntmachung

Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 13.06.2023 (Az.: 63 ROW-61 72 60/266) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 23.03.2023 beschlossene 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel geneh­migt.

Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennut­zungsplan hervor.

Amtl. Bekanntmachung 15.07.2023 640 360

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogt­platz 1 (Rathaus), Zimmer EG 8, 27383 Scheeßel, vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sind die Unterlagen auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Rechtskräftige Bauleitpläne ab 2018“ abrufbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.

Scheeßel, den 5.07.2023

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin