Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 21.04.2022 (Az.: 63/ 617260/ 257) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 30.09.2021 beschlossene 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel genehmigt.
Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennutzungsplan hervor.
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer EG 8, 27383 Scheeßel vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sind die Unterlagen auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à Gemeindeverwaltung: Bauleitplanung à „Rechtskräftige Bauleitpläne ab 2018“ abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Scheeßel, den 03.05.2022
Die Bürgermeisterin
Ulrike Jungemann