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Amtliche Bekanntmachung

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde die Antragskonferenz im Abschnitt A (Wilster bzw. Brunsbüttel bis Scheeßel) nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) als schriftliches Verfahren durchgeführt. Auf Grund der Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur im September 2020 einen Untersuchungsrahmen für das weitere Planfeststellungsverfahren festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten statt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.

 

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Scheeßel im Zeitraum vom 18.04.2022 bis 31.12.2022.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Scheeßel zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) aus: Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel. Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Mitarbeitende der TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der Tennet TSO GmbH zur Verfügung:

Tennet TSO GmbH

+49 (0) 921 / 50740 – 5000

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Suedlink.tennet.eu

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.