Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 22.09.2022 folgende 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Scheeßel vom 17.06.1993 beschlossen: hier.