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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kronskamp I“ einschließlich Begründung zugestimmt und die Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Im Rahmen dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist es vorgesehen, die entlang der Kreisstraße verlaufende Baugrenze innerhalb des Planänderungsgebietes in Richtung der Kreisstraße zu verschieben und folglich die überbaubare Fläche innerhalb des Planänderungsgebietes zu vergrößern. Ziel der Gemeinde Scheeßel ist es, Bauwillige im Ort zu halten und dementsprechend eine größere Baufreiheit bezüglich der Stellung der Gebäude zu ermöglichen.

Das Planänderungsgebiet liegt im Westen des Ortsteiles Wohlsdorf der Gemeinde Scheeßel, südlich der Kreisstraße K 211 und ist derzeit noch unbebaut. Das Planänderungsgebiet ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan.

Wohlsdorf

 Lage des Planänderungsgebietes, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie © 2022 (ohne Maßstab)

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kronskamp I“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In der Begründung zum Planentwurf wird auf die Belange von Natur und Landschaft eingegangen. Vom frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Fassung vom Oktober 2022 liegen in der Zeit vom

 

01.12.2022 bis 06.01.2023

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Mit ausgelegt wird:

  • Schalltechnische Untersuchung von dem Ingenieurbüro Tetens, Osterholz-Scharmbeck, vom 06.04.2022

Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ → „Gemeindeverwaltung“ → „Bauleitplanung“ → „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

Scheeßel, den 21.11.2022

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin