Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Scheeßel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 14.03.1991, zuletzt geändert durch die 12. Änderungssatzung vom 08.10.2020, wird wie folgt geändert:
- § 4 Gebührensatz erhält folgende neue Fassung:
Die Abwassergebühr beträgt 4,50 € je Kubikmeter.
Artikel 2
Diese Satzung tritt zum 1.1.2023 in Kraft.
Scheeßel, 16.12.2022
Die Bürgermeisterin
Ulrike Jungemann