Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 beschlossen, die 1. Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für einen Ersatzneubau des vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu schaffen.
Der Änderungsbereich umfasst die am „Vahlder Weg“ gelegenen Flurstücke 62/9, 62/10, 62/14 (teilweise) und 62/15 der Flur 8 der Gemarkung Scheeßel. Die räumliche Lage ist dem nebenstehenden Lageplan zu entnehmen, die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, mit Begründung kann in der Zeit vom
4.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Die Auslegungsunterlagen liegen zudem zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Hier wird unter anderem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an
Scheeßel, den 29.11.2023
Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin