01
Ansprechpersonen
02
Veranstaltungen
03
Schadensmelder
04
Bürgerbriefkasten
05
Stellenangebote

Folgendes benötigen Sie für einen PERSONALAUSWEIS:

  • persönliches Erscheinen (auch Kinder)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Abschrift aus dem Eheregister bzw. Familienbuch
  • ab 6 Jahren werden elektronische Fingerabdrücke aufgenommen

  • ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Antragstellers erforderlich

  •  ggf. Erklärung über die Namensführung gem. § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • bei Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren schriftliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen (Ausnahme: nur ein Elternteil hat das Sorgerecht – dann bitte Nachweis vorlegen). Ein entsprechender Vordruck wird bei Antragstellung ausgehändigt, oder kann auf Wunsch vorab zugesandt werden. Außerdem steht dieser hier als Download für Sie bereit.

Der Personalausweis bietet ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, sich online auszuweisen. Eine Informationsbroschüre wird auf Wunsch bei Antragsstellung ausgehändigt und ist zusätzlich hier einsehbar. 

Gebühren (bei Antragstellung zu entrichten):

  • bis 23. Lebensjahr: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
  • ab 24. Lebensjahr: 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Folgendes benötigen Sie für einen REISEPASS:

  • persönliches Erscheinen (auch Kinder)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Abschrift aus dem Eheregister bzw. Familienbuch
  • ab 6 Jahren werden elektronische Fingerabdrücke aufgenommen 
  • ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Antragstellers erforderlich
  • ggf. Erklärung über die Namensführung gem. § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Bei Jugendlichen/Kindern unter 18 Jahren wird zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen benötigt (Ausnahme: nur ein Elternteil hat das Sorgerecht – dann bitte Nachweis vorlegen). Ein entsprechender Vordruck wird bei Antragstellung ausgehändigt, oder kann auf Wunsch vorab zugesandt werden. Außerdem steht dieser hier als Download für Sie bereit.

Gebühren (bei Antragstellung zu entrichten):

  • Reisepass (bis 23. Lebensjahr): 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
  • Reisepass (ab 24. Lebensjahr): 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

Für Vielreisende (z. B. Geschäftsleute) besteht die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten (anstelle 32 Seiten) erstellen zu lassen. Das Antragsverfahren unterscheidet sich nicht vom herkömmlichen Reisepass, jedoch kostet dieser Pass zusätzlich zur regulären Gebühr 22,00 Euro.

In eiligen Fällen besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu erhalten. Diese Pässe werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei der Bundesdruckerei geliefert. Die Gebühr erhöht sich für diesen Service um 32,00 Euro.

Wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er noch am selben Tag einen Reisepass benötigt, wird ihm ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Dieser kostet unabhängig vom Alter 26,00 Euro und ist ein Jahr gültig.

Allgemeine Information
Die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder können unter diesem Link eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartnerin
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Rathaus, Büro EG 12
Telefon: 04263 9308-1832 oder -1831, Telefax: 04263 9308-1809