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Zur Unterstützung der antragstellenden Vereine und Verbände wurde ein ergänzendes Merkblatt zur Förderrichtlinie erstellt. Es soll den antragstellenden Vereinen und Verbänden die Abrechnung von Fördermitteln künftig erleichtern.

Das Merkblatt konkretisiert die bestehenden Regelungen zur Förderung von Veranstaltungen nach Ziffer 2.4 der Förderrichtlinie. Es enthält Erläuterungen zu förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben, Hinweise zu erforderlichen Nachweisen sowie Rechenbeispiele zur Ermittlung des Defizitausgleichs.

Wichtig: Das Merkblatt führt keine neuen Regelungen ein. Es beschreibt lediglich die bereits angewandte Verwaltungspraxis und dient damit als Hilfestellung und Orientierung für die Vereine.

Vereine werden gebeten, das Merkblatt künftig bei der Vorbereitung ihrer Abrechnungen zu berücksichtigen. Die vollständigen Abrechnungsunterlagen für das Förderjahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 bei der Gemeinde einzureichen.

Das Merkblatt können Sie hier einsehen.