Ab dem 1. April bis zum 15. Juli 2026 gilt in der freien Landschaft wieder die Leinenpflicht für Hunde. Grundlage hierfür ist § 33 Abs. 1 Nr. 1b NWaldLG. Die Regelung dient dem Schutz wildlebender Tiere während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Bitte führen Sie Ihren Hund in diesem Zeitraum in der freien Landschaft stets an der Leine. Ausnahmen gelten nur für Blinden-, Rettungs- und Jagdhunde im Einsatz sowie auf ausgewiesenen Auslaufflächen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.