Die Kommunalwahlen rücken immer näher, die Wahlbenachrichtigungen sind zugegangen.
Daher gibt es ein kleines FAQ zu den häufigsten Fragen:
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Bis Freitag, 11. September, 13 Uhr kann im Rathaus Briefwahl beantragt werden.
Ab dem 08. September bitten wir darum, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen.
Wann sollte ich den Wahlbrief abgeben?
Jederzeit im Rathausbriefkasten oder zu den Öffnungszeiten im Rathaus, spätestens jedoch bis Sonntag, 15:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses.
Ist die Briefwahl wirklich anonym?
Ja. Bei der Auszählung werden der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag getrennt und im weiteren Verlauf gesondert behandelt.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Am Sonntag, 13. September 2026 sind die Wahllokale von 08 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Was wird gewählt?
- Landrat
- Bürgermeisterin
- Kreistag
- Gemeinderat
- Ortsräte
In welchem Wahllokal darf ich wählen gehen?
Das Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Wieso steht auf der Wahlbenachrichtigung „nicht barrierefrei“?
Die Wahllokale in der Gemeinde Scheeßel sind als „nicht barrierefrei“ gekennzeichnet. Der Begriff der Barrierefreiheit ist zu weit gefasst, um alle Bedürfnisse von beeinträchtigten Personen abdecken zu können. Um zu vermeiden, dass am Wahltag Wählerinnen oder Wähler vor dem Wahllokal stehen und nicht wählen können, bitten wir die betroffenen Wahlberechtigten, sich im Rathaus zu melden, oder Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Hat sich bei den Wahllokalen etwas geändert?
Nur der Wahlbezirk 007 wählt erstmalig im Forum der BeekeSchule, alles andere ist gleichgeblieben.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, ist das richtig?
Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit den Kolleginnen des Fachbereiches Ordnung und Soziales in Verbindung:
Wenn Sie weitere Fragen zur Kommunalwahl haben, können Sie sich gerne an den Fachbereich Ordnung und Soziales wenden: