Ab dem 24. August 2026 ist das Briefwahlbüro im Rathaus, Untervogtplatz 1, Scheeßel, geöffnet.
Zu folgenden Zeiten können alle Personen, die in der Gemeinde Scheeßel wahlberechtigt sind, dort Briefwahl beantragen und auch direkt vor Ort wählen:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie donnerstags auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wir bitten darum, dass der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt mitgebracht wird. Ein Muster können Sie hier abrufen.
Wenn Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen möchten, beachten Sie bitte, dass hierfür eine schriftliche Vollmacht (Vorsorge-/ Generalvollmacht oder Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis behördliche Angelegenheiten) vorgelegt werden muss.
Wenn Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen können, können Sie die Briefwahlunterlagen entweder über unser Online-Formular (Online-Services für Bürger*innen | Serviceportal Gemeinde Scheeßel) oder per E-Mail beantragen.
Hierfür ist lediglich eine E-Mail an
- Vor- und Nachname (vollständig, auch Zweitnamen)
- Geburtsdatum
- Meldeadresse
- ggf. Versandanschrift, falls die Unterlagen nicht an die Meldeanschrift gesendet werden sollen.
Wichtig: Der Antragsteller muss die Mail selbst verfasst haben.
Bitte beachten Sie, dass ein rechtzeitiger Versand der Wahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nur erfolgen kann, wenn der Wahlscheinantrag spätestens am 08. September bei der Gemeinde eingeht (Beim Versand ins Ausland noch früher).
Die Wahlbriefe müssen dann so zur Post gegeben oder persönlich abgegeben werden, dass Sie die Gemeinde Scheeßel (Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel) als Wahlbehörde bis zum 13.09.2026, 18 Uhr erreichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales der Gemeinde Scheeßel:
- Frau Quack: Tel. 04263 / 9308 -1835 oder
- Frau Baden: Tel. 04263 / 9308 -1836 oder
- Frau Bassen: Tel. 04263 / 9308 -1832 oder