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Jeder, der einmal in einen Hundehaufen getreten ist, weiß, wie unangenehm der Geruch, geschweige denn das Entfernen aus dem Schuhprofil, ist. Liegengelassener Hundekot ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle für Mensch und Tier. Herrchen und Frauchen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht nur für öffentliche Gehwege und Straßen, sondern auch für Park- und Grünanlagen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.