Hauseigentümer können sich wieder für die Grüne Hausnummer bewerben
Hauseigentümer im Landkreis, die besonders energieeffizient gebaut oder saniert haben, können sich bis zum 31. Oktober für die Grüne Hausnummer bewerben. Diese wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Landkreis verliehen.
Die Grüne Hausnummer erhalten Eigentümer im Landkreis, die ihren Neubau mindestens als Effizienzhaus 40 fertiggestellt oder ihren Altbau besonders energieeffizient saniert haben.
Die feierliche Verleihung findet nach Auswertung der Bewerbungsbögen statt. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2026. Der Bewerbungsbogen kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/klimaschutz heruntergeladen und ausgefüllt an den Landkreis geschickt werden.
Der Gebäudebereich in Deutschland verursacht jährlich rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen. Die Verbesserung der Energieeffizienz durch eine Sanierung der Gebäudehülle und -technik kann erhebliche Einsparungen erzielen.
„Es hängen bereits 75 grüne Hausnummern in unserem Landkreis und es dürfen gerne mehr werden. Sie zeigen, wie erfolgreich und zukunftsorientiert saniert oder gebaut wurde. Mit der Vergabe der Grünen Hausnummer werden diese vorbildlichen Beispiele sichtbar“, so Landrat Marco Prietz.
„Hinter jeder grünen Hausnummer stecken auch Geschichten und wertvolle Erfahrungen, die geteilt werden sollen. Diese können als Motivation für andere Hauseigentümer dienen“, ergänzt Klimaschutzmanagerin Dr. Meike Düspohl.
Bisher wurden in Niedersachsen bereits über 2300 Gebäude ausgezeichnet. Im Landkreis wird die grüne Hausnummer zum fünften Mal verliehen. Das Projekt startete in 2018. 75 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhielten seitdem ihre Grüne Hausnummer. Ausgezeichnet wurden die unterschiedlichsten Gebäudetypen. Dabei waren neu gebaute Ein- und Mehrfamilienhäuser, komplett sanierte Altbauten und Häuser, bei denen einige Teilbereiche saniert wurden.
Hintergrund: KfW-Effizienzhausstandards
Die KfW ist die Förderinstitution des Bundes für energieeffiziente Gebäude. Sie unterscheidet auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz verschiedene Effizienzhausstufen für Sanierungen und Neubau. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100. Im Vergleich zum Referenzgebäude benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie.
Fotocredit: Landkreis Rotenburg (Wümme)