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Es wird daran erinnert, dass zum 15.Februar die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung
sowie für die Hunde- und Grundsteuer für 2023 zur Zahlung fällig wird. Die Höhe der Rate ist
aus dem letzten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer- oder Hundesteuerbescheid ersichtlich.

Da es sich um Mehrjahresbescheide handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange
sich keine Änderungen (Neubewertung, Verkauf, Hebesatzänderung, ...) ergeben. Die
Fälligkeitstermine sind auf den Bescheiden ausgewiesen.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben,
wird die Steuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde teilnehmen, werden
gebeten, zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren, den
oben genannten Termin unbedingt einzuhalten und die Überweisung unter Angabe des
Kassenzeichens rechtzeitig vorzunehmen.
Um die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens zu nutzen, geben Sie bitte diesen Vordruck
ausgefüllt und unterschrieben zurück. Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats brauchen
Sie sich künftig über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen.
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuern von der Gemeinde Scheeßel zwar erhoben, aber die
Bewertung des Grundstückes durch das Finanzamt in Rotenburg (Wümme) vorgenommen wird.
Sollten Sie Fragen zur Bewertung haben, können Sie sich an das Finanzamt Rotenburg
(04261/74-0) wenden.

Bei Fragen zu dem Bescheid wenden Sie sich bitte an Herrn Drewes unter 04263/9308-1826.