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Ein Hund muss nicht nur abgemeldet werden, wenn er verkauft wird oder wenn er verstirbt, sondern auch wenn man umzieht. Anders als bei der Ummeldung des Wohnsitzes, wo die Abmeldung in der alten Kommune automatisch erfolgt, muss eine Abmeldung des Hundes in der bisherigen Kommune durch den Hundehalter selbst erfolgen. Entsprechend muss das Tier in der neuen Kommune wieder angemeldet werden.