01
Ansprechpersonen
02
Veranstaltungen
03
Schadensmelder
04
Bürgerbriefkasten
05
Stellenangebote

Ein Hund muss nicht nur abgemeldet werden, wenn er verkauft wird oder wenn er verstirbt, sondern auch wenn man umzieht. Anders als bei der Ummeldung des Wohnsitzes, wo die Abmeldung in der alten Kommune automatisch erfolgt, muss eine Abmeldung des Hundes in der bisherigen Kommune durch den Hundehalter selbst erfolgen und anschließend muss der Hund in der neuen Kommune angemeldet werden.