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Förderanträge für Investitionsmaßnahmen von Vereinen und Verbänden, deren Durchführung für das kommende Jahr vorgesehen ist, müssen bis zum 15. August 2023 schriftlich bei der Gemeinde Scheeßel eingereicht werden. Der Förderantrag muss eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens, einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan, entsprechende Kostenvoranschläge, Angebote oder andere aussagefähige Unterlagen sowie einen Eigentums- oder Nutzungsberechtigungsnachweis enthalten.

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.