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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 (Stufe 4) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.

In der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt in der Gemeinde Scheeßel die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe (Lärmaktionsplan 2019). Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation infolge des Straßenverkehrslärms entlang der Bundesstraße 75 zu ermitteln sowie ggfs. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 09.02.2024 liegt in der Zeit

vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienstzeiten (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich kann der Entwurf während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ > Gemeindeverwaltung > „Lärmaktionsplan“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Scheeßel, den 08.03.2024

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin