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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für einen Ersatzneubau des vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu schaffen.

Der Änderungsbereich umfasst die am Vahlder Weg gelegenen Flurstücke 62/9, 62/10, 62/14 (teilweise) und 62/15 der Flur 8 der Gemarkung Scheeßel. Die räumliche Lage ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen, die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Kerngebiet Ost Scheeßel 1100 600

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 19.02.2024 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ > „Gemeindeverwaltung“ > „Bauleitplanung“ > „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Die Auslegungsunterlagen liegen zudem zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, insbesondere die Auswirkungen auf:

  • Menschen,
  • Fläche,
  • Pflanzen und Tiere,
  • Boden,
  • Wasser,
  • Klima / Luft,
  • Landschaftsbild,
  • Biologische Vielfalt,
  • Sonstige Sach- und Kulturgüter,
  • Schutzgebiete und -objekte und
  • Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern geprüft.

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

  • Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Supermarktes und Erweiterung von Aldi (Gesellschaft fur Markt- und Absatzforschung mbH, Hamburg,vom 06.06.2018)
  • Schalltechnische Untersuchung – Lärmschutzgutachten zum Neubau eines Aldi-Markt (Abriss) und Stellplatzanlage, Vahlder Weg 1a, 27383 Scheeßel. (Büro für Lärmschutz, Papenburg, vom 21.06.2023)

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 30.11.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände vom 20.12.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 08.01.2024 mit Hinweisen bzgl. Baugrundverhältnisse.
  • Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 12.01.2024 mit Anregungen
    • der Regionalplanung ohne Bedenken,
    • der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. Eingriff in die Schutzgüter Boden und Pflanzen,
    • der Unteren Wasserschutzbehörde bzgl. Niederschlagswasserbeseitigung und nicht vorhandener Hinweise auf Altlasten,
    • des vorbeugenden Immissionschutzes bzgl. Lärm
    • sowie der Kreisarchäologie und des Abfallwirtschaftsbetriebes ohne Bedenken.
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde vom 11.12.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 10.01.2024 mit Hinweisen bzgl. Emissionen.
  • Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Dezernat 42 Luftverkehr vom 12.12.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme der Nds. Landesforsten (Forstamt Rotenburg (Wümme)) vom 30.11.2023 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme der Polizeiinspektion Rotenburg vom 04.12.2023 mit Hinweisen bzgl. der verkehrlichen Situation auf der Stellplatzanlage und Anlieferzone.
  • Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes vom 03.01.2024 ohne Bedenken.
  • Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Nr. 19 Obere Oste vom 06.12.2023 mit Hinweisen bzgl. Kompensationsmaßnahmen an Gewässern.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Kerngebiet-Ost“, Scheeßel, unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

 

Scheeßel, den 08.03.2024

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin