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Amtliche Bekanntmachung

Steuern können durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Diese Regelung gilt für Steuern, bei denen sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabetag für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber dem letzten Bescheid nicht geändert haben.

 

Grundsteuer A und B

Es wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Jahr 2023 nach dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt.

Die Vierteljahresbeträge der Grundsteuer sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Steuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Gewerbesteuer

Die Vorauszahlungen sind gemäß dem letzten Vorauszahlungsbescheid jeweils fristgerecht zur Fälligkeit am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.

Mit der Festsetzung der Steuern durch öffentliche Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 A, 21682 Stade, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, zu richten.


Die Bürgermeisterin

Ulrike Jungemann