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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Beschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes, Scheeßel / Westervesede („Hurricane“), gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetz­buch (BauGB) bekannt gemacht.

Ziel der 74. Flächennutzungsplanänderung ist es, die Flächen für das Hurricane Festival auf den Bedarf und das Sicherheitskonzept abzustimmen und einen größeren Spielraum bei der Gestaltung des Geländes zu schaffen, um die Attraktivität des Festivals zu steigern und somit langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie ist erforderlich, um das Festival zu erhalten und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Jugendlichen sowie die Belange von Sport, Freizeit und Erholung zu berücksichtigen. Für Scheeßel hat dieses Festival schon lange eine überregionale Bedeutung.

Das betroffene Gebiet der 74. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

74. Änderung des Flächennutzungsplanes Scheeßel Westervesede Hurricane

Der Vorentwurf der 74. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung können im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Der Vorentwurf der 74. Flächennutzungsplanänderung liegt auch zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Hier wird unter anderem über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Scheeßel, den 3.04.2025

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin