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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „KiTa Leehopweg“, Scheeßel, sowie dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes „Scheeßel“, einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gemeinbedarfsstandortes zur Errichtung einer Kindertagesstätte im Südwesten des Scheeßeler Siedlungsgefüges geschaffen werden.

Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

 LGLN

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes und die Begründungen mit Umweltbericht in der Fassung vom 09.11.2022 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

19.12.2022 bis 20.01.2023

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“, „Gemeindeverwaltung“, „Bauleitplanung“, „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Plangebietes insbesondere die Auswirkungen auf:

  • den Menschen (Emissionsbelastungen),
  • die Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt (Biotope, Schutzgebiete),
  • die Fläche und den Boden (Versiegelungsgrad),
  • das Wasser (Versickerung, Grundwasserneubildung),
  • das Klima und die Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen, Klimawandelfolgen),
  • das Landschaftsbild/ Ortsbild (Vorbelastungen),
  • das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter (archäologische Denkmäler, Bodenfunde) und
  • die artenschutzrechtlichen Belange geprüft.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:

  • Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 09.09.2022 mit Anregungen bzgl.
    • dem Baumerhalt und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
    • dem erforderlichen Brandschutz,
    • fehlender Kenntnisse von Altlasten,
    • dem vorbeugenden Immissionsschutz und
    • fehlender Bedenken der Wasserwirtschaft.
  • Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden vom 02.09.2022 mit Anregungen bzgl. Schutzmaßnahmen gegen die vom Bundesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregen schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Scheeßel, den 06.12.2022

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin