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Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20. April 2017 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 21.12.2023 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Scheeßel beschlossen:

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Scheeßel über die Nutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Scheeßel vom 27.04.2017 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 1 werden die Gebührensätze wie folgt geändert:

     1. Ausstellung Leseausweis                                            

            a) Erwachsene                                                                                                             5,00 €

            b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16. Lebensjahr          kostenfrei

     2. Jahresgebühr Leseausweis

            2.1 Erwachsene                                                                                                               15,00 €

            2.2. Ehrenamtskarteninhaber / Jugendleiterkarteninhaber                7,50 €

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Leihdauerüberschreitungen

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Säumnisgebühr gem. § 4 Absatz 3 zu entrichten. Es bedarf dazu keiner Erinnerung. Säumnisgebühren addieren sich bis zur Rückgabe der Medien. Nach zwei erfolglosen Rückgabeaufforderungen erfolgt ein förmlicher Mahnbescheid. Nach erfolglosem Mahnverfahren gilt die Überziehung der Leihdauer als Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 10 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und wird als solche verfolgt.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Scheeßel, den 21. Dezember 2023

 

In Vertretung

Stefan Behrens