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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 „Gewerbegebiet Fabrikstraße“, Scheeßel, gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren zu ändern. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Gewerbegebiet Fabrikstraße“, Scheeßel, und der Begründung zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist es, innerhalb der bestehenden, bereits weitgehend versiegelten Gewerbegebietsflächen eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis zu einem Wert von 1,0 zu ermöglichen. Durch die Nutzung dieses Nachverdichtungspotenzials sollen für die ortsansässigen Betriebe kleinteilige Weiterentwicklungspotenziale generiert und Möglichkeiten zur Optimierung der Betriebsabläufe geschaffen werden, um somit auch die Zukunftsfähigkeit der ansässigen Unternehmen zu sichern.

Das Planänderungsgebiet liegt im Osten des Scheeßeler Ortsgefüges zwischen den Straßen „Am Bahnhof“, „Bahnhofstraße“, „Fabrikstraße“ und „Vahlder Weg“, innerhalb des bereits bebauten Gewerbegebietes und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Satzung zur Bebau­ungsplanänderung.

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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Gewerbegebiet Fabrikstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In der Begründung zum Planänderungsentwurf wird auf die Belange des Umweltschutzes eingegangen. Vom frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 01. März 2023 liegen in der Zeit vom

8.05.2023 bis 9.06.2023

 zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie sich zur Planung äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

Scheeßel, den 26.04.2023

Ulrike Jungemann

Bürgermeisterin