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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 13.01.2022 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Industriegebiet Teil II“ einschließlich Begründung zugestimmt und die Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wachstumsmöglichkeit eines ansässigen Unternehmens zu schaffen und die Zukunftsfähigkeit somit zu sichern. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird die Grundlage für eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung, auch für zukünftig geplante Bauvorhaben, ermöglicht.

Das Planänderungsgebiet liegt im östlichen Bereich der Gemeinde Scheeßel, innerhalb des bereits bebauten Gewerbe- und Industriegebietes östlich der Bahntrasse und grenzt im Süden an die Westerveseder Landstraße und im Westen an die Industriestraße. Das Planänderungsgebiet ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan, welcher Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

bekanntmachung gewerbegebiet 1100 600

Lage des Planänderungsgebietes; Bundesamt für Kartographie und Geodäsie © 2022 (ohne Maßstab)

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Industriegebiet Teil II“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In der Begründung zum Planentwurf wird auf die Belange von Natur und Landschaft eingegangen. Vom frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Fassung vom November 2021 liegen in der Zeit vom

  1. 02.2022 bis 31.03.2022

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Politik“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

Aufgrund der aktuellen Lage der Covid-19-Pandemie kann eine Einsichtnahme der Unterlagen nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Gleiches gilt für das Vorbringen einer Stellungnahme zur Niederschrift. Es wird gebeten – auch bei einer Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten – vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Scheeßel unter der Telefonnummer 04263/9308-1864. Bei der Einsichtnahme kann es nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erforderlich sein, den Namen und die Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Soweit infolge der Covid-19-Pandemie die o. g. Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet (§ 3 Abs. 1 PlanSiG). In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, die Auslegungsunterlagen telefonisch bei der Gemeinde Scheeßel (04263/9308-1864) anzufordern.

Scheeßel, den 16.02.2022


Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin