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Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), § 149 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in den z. Zt. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Scheeßel über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücks­abwasseranlagen) vom 18.07.1991 in der Fassung der 2. Änderung vom 18.10.2001 wird wie folgt geändert:

Der Text des § 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung

a) aus abflusslosen Gruben                                        11,16 €

und

b) aus Hauskläranlagen                                               40,00 €

je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.

Artikel 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Scheeßel, 16.12.2022

Die Bürgermeisterin

Ulrike Jungemann