Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), § 149 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in den z. Zt. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Scheeßel über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) vom 18.07.1991 in der Fassung der 2. Änderung vom 18.10.2001 wird wie folgt geändert:
Der Text des § 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung
a) aus abflusslosen Gruben 11,16 €
und
b) aus Hauskläranlagen 40,00 €
je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms.
Artikel 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Scheeßel, 16.12.2022
Die Bürgermeisterin
Ulrike Jungemann