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Die Haltung von Hunden, die älter als 3 Monate sind, ist steuerpflichtig.

Hier gelangen Sie direkt zur Hundesteueranmeldung, sowie zur Hundesteuerabmeldung.

Die Steuer beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • für den ersten Hund 48,00 €
  • für den zweiten Hund 80,00 € und
  •  für jeden weiteren Hund 105,00 €. 

Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • je Hund 500,-- Euro.

Ansprechpartner
Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Büro OG 3, Rathaus
Telefon: 04263 9308-1826

Allgemeine Informationen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel ist die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, steuerpflichtig. Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund innerhalb einer Woche im Rathaus anmelden. Gleiches gilft für die Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod). Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke zurückzugeben ist. 

Die Hundesteuersatzung können Sie hier nachlesen.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.