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Die Haltung von Hunden, die älter als 3 Monate sind, ist steuerpflichtig.

Die Hundesteuersatzung können Sie hier nachlesen.

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund 36,00 €
  • für den zweiten Hund 48,00 € und
  •  für jeden weiteren Hund 60,00 €.

Ansprechpartner
Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Büro OG 3, Rathaus
Telefon: 04263 9308-1826

Allgemeine Informationen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel ist die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, steuerpflichtig.

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund innerhalb einer Woche im Rathaus anmelden. Hierzu füllen Sie bitte die Anmeldung aus und senden uns diese unterschrieben zu. Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch persönlich im Zimmer OG 3 des Rathauses abgeben. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Sie können Ihren Hund auch online über das NAVO-Portal anmelden.
Nutzen Sie dazu bitte folgenden Link: Hundesteuer online

Bei der Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.