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Die Grundsteuer wird bei einem Eigentümerwechsel (z.B. Verkauf oder Erbschaft) zum nächsten 01.01. eines Jahres auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Dieser wird somit erst ab dem Folgejahr des Eigentumübergangs steuerpflichtig. In diesem Jahr verzögert sich aufgrund der Auswirkungen der Grundsteuerreform leider die Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer.

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Eigentümer bis zur Umschreibung der Grundsteuer weiterhin steuerpflichtig sind. Erst nach der Bescheiderstellung durch das Finanzamt und die Gemeinde endet die Steuerpflicht zum 31.12.2025. Selbstverständlich erhalten die alten Eigentümer und die neuen Eigentümer rückwirkend einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. In diesem Zuge werden dem Alteigentümer die für 2026 bereits bezahlten Grundsteuern erstattet.