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Der Lärmaktionsplan für die Bundesstraße 75 gemäß § 47d Bundes­immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird überarbeitet

Die Gemeinde Scheeßel ist im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, seinen im Jahre 2019 aufgestellten Lärmaktionsplan im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrslärm von der Bundesstraße 75 fortzuschreiben. Hierzu hat die Gemeinde ein Fachbüro mit der Überarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Nähere Informationen finden Sie hier.