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In den vergangenen Tagen wurden die ersten Informationsschreiben zu der Grundsteuerreform durch das Finanzamt Rotenburg (Wümme) an die Grundstückseigentümer*innen versandt.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass es den Mitarbeiter*innen der Gemeinde Scheeßel nicht möglich ist, Auskünfte zur Grundsteuerreform 2025, insbesondere zu erforderlichen bzw. anzugebenen Daten, zu erteilen. Zuständig ist für die Grundsteuerreform ausschließlich das Finanzamt.

Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen in der Rubrik "Grundsteuerreform in Niedersachsen". Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer und Grundsteuerreform.

Eine telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen wird zudem durch eine zentrale Info-Hotline des Finanzamtes Rotenburg (Wümme) unter 04261/74-333 geboten.

Daneben hat die niedersächsische Finanzverwaltung ein kostenfreies Programm (Grundsteuer-Viewer) im Internet zur Verfügung gestellt, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind.