Es wird daran erinnert, dass zum 15. Februar die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung sowie für die Hunde- und Grundsteuer für 2022 zur Zahlung fällig wird.
Weitere Infos finden Sie hier.
Es wird daran erinnert, dass zum 15. Februar die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung sowie für die Hunde- und Grundsteuer für 2022 zur Zahlung fällig wird.
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